Mit der Gesetzesergänzung in 2021 zur Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sind Kindertageseinrichtungen als erlaubnispflichtige Einrichtungen aufgefordert „zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen […] die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde“ beizubringen.
Viele weitere gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen geben Einrichtungen den Rahmen, um Kindern ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen
- UN-Kinderrechtskonvention:
Übereinkommen über die Rechte des Kindes z.B. das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf Gleichbehandlung - Der Sächsische Bildungsplan:
gilt als Grundlage für die tägliche Praxis von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (2006) - Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen (der BAG der Landesjugendämter 2016) in Verbindung mit der „Empfehlung zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen” (Landesjugendhilfeausschuss 2021)
- Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch”
der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs