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Kinder & Familie

Auflösung des Fonds Sexueller Missbrauch

"Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt. Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat. Das kritisieren BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING: Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben."  Quelle: BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

 Das Zeitfenster, die Einstellung des Fonds zu verhindern, ist sehr kurz, denn aktuell finden die Koalitionsverhandlungen statt.

Wenn Sie das Anliegen unterstützen wollen, die Einstellung des Fonds zu verhindern, bevor eine adäquate andere Unterstützung für Betroffene
geschaffen ist, können Sie folgendes tun:

  • teilen Sie die Informationen – auch Stellungnahmen - zur Einstellung des FSM auf allen Ihnen verfügbaren Kanälen (u.a. Social Media, Websites etc.) und machen Sie kontinuierlich darauf aufmerksam
  • Unterschreiben und teilen Sie Petitionen wie diese: https://innn.it/missbrauch
  • sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an. Folgende Mailvorlage kann als
    Anregung dienen:

Betreff: Abwicklung des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) und Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

Guten Tag (Name),

wir (Name der Institution) sind in unserer Arbeit mit dem Thema sexualisierte Gewalt konfrontiert. Wir wenden uns an Sie als unserer/n Abgeordneten mit einem äußerst drängenden Anliegen.

In der laufenden Legislaturperiode war das Thema sexualisierte Gewalt mehrfach z.B. mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (UBSKMG) präsent. Wir arbeiten mit Betroffenen sexualisierter Gewalt und kennen die Herausforderungen für Betroffenen in der Beratungs- und Unterstützungsstruktur.

Ein zentrales Element dieser Strukturen ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM), welche eine zentrale Unterstützung
für Betroffene und unverzichtbarer Bestandteil des Hilfesystems sind. Am 12.03.2025 hieß es aus der Geschäftsstelle des Fonds, dass der FSM abgewickelt werden soll. Hintergrundinformationen hierzu finden Sie in der Stellungnahme hier (https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/791.bag-forsa-bff-bksf-dgfpi-und-weisser-ring-fordern-keine-einsparungen-auf-kosten.html)

Das ist für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene verheerend. Viele Betroffene fallen durch sämtliche staatlichen Hilfesysteme und das EHS bzw. der Fonds waren oft die einzige Möglichkeit für diese Betroffenen, eine Form der Anerkennung und der Unterstützung zu erhalten. Im Falle von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend war der Staat nicht in der Lage, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Er sollte zumindest etwas dazu beitragen, ihr Leid zu lindern. Dafür ist das EHS bzw. der FSM unentbehrlich. Der Fonds sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben! Dafür bitten wir Sie um Ihre Hilfe und freuen uns über Ihre Unterstützung als Wahlkreisabgeordnete/r.

Bei Nachfragen und weitergehendem Informationsbedarf wenden Sie sich gern an die Landesarbeitsgemeinschaft Sexualisierte Gewalt - Prävention und
Intervention in Sachsen e.V. (LAG SGPI) www.sgpi-sachsen.de I . Diese vertritt die Interessen von Betroffenen und von spezialisiert zu diesem Thema arbeitenden Fachberatungsstellen in Sachsen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

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